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schulaerztliche_und_schulzahnaerztliche_betreuung

Die Schulgemeinden sorgen gemäss Volksschulgesetz für regelmässige schulärztliche und schulzahnärztliche Untersuche während der obligatorischen Schulzeit. Die Untersuchungen finden im 2. Kindergarten (Zahnarzt, Optiker, Schularzt, Hörkontrolle) und in der 4. Klasse (Schularzt) statt. Abschliessend findet in der 8. Klasse (Sekundarschule) die dritte Untersuchung während der Volksschulzeit statt. Sie werden vorgängig über die Untersuchungen informiert und erhalten danach einen Befund von der Zahnarzt- oder der Arztpraxis. Die Untersuchungskosten werden von der Schule getragen.

schulaerztliche_und_schulzahnaerztliche_betreuung.txt · Zuletzt geändert: 15/11/2023, 17:40 von admin