Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


jokertage

Schüler:innen stehen pro Schuljahr zwei Jokertage zur Verfügung. Die Primarschulbehörde Romanshorn erlässt ergänzende Regelungen.

Als Jokertage werden Absenzen vom Unterricht bezeichnet, welche nicht begründet werden müssen. Allerdings sind sie der Lehrperson vorgängig mit dem Formular «Gesuch Jokertag» anzumelden (s. Internetseite). Auch eine halbtägige Abwesenheit vom Unterricht wird als ganzer Jokertag gezählt.

An festgelegten Sperrtagen kann kein Jokertag bezogen werden. Sperrtage sind: Die beiden ersten Schultage jedes Schuljahres; während Schulreisen, Exkursionen, Lagern (Aufzählung nicht abschliessend). Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.

jokertage.txt · Zuletzt geändert: 15/11/2023, 17:36 von admin