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elektronische_geraete

Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind auf dem gesamten Schulareal wochentags zwischen 07.00 Uhr und 16.00 Uhr (Mittwoch 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr) nicht erlaubt. Auch Smartwatches sind nicht zulässig, wenn Aufnahmen oder Wiedergaben möglich sind.

Lehrpersonen können Ausnahmen bewilligen, z.B. für den Einsatz im Unterricht. Die Regelung bezüglich Schullager wird von der Klassenlehrperson festgelegt und vorgängig kommuniziert. Bei einem Verstoss gegen diese Regeln kann die Lehrperson das Gerät zu Handen der Erziehungsberechtigten einziehen. Bei mehr-fachen Verstössen gegen diese Regeln werden mit der Schulleitung, den Eltern und den Schüler:innen weitere Massnahmen festgelegt.

Bei dringendem Verdacht auf strafbare Handlungen behalten wir uns ausdrücklich vor, Kontakt mit der Kantonspolizei Thurgau aufzunehmen.

elektronische_geraete.txt · Zuletzt geändert: 15/11/2023, 17:31 von admin