Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


fahrraeder_und_fahrzeugaehnliche_geraete_faeg

Definition: Fahrzeugähnliche Geräte (fäG) sind mit Rädern oder Rollen ausgestattete Fortbewegungsmittel, welche ausschliesslich durch die Körperkraft des Benützers angetrieben werden, z.B. Kickboards, Trottinette (genaue Informationen bietet u.a. der Verkehrsclub Schweiz).

Für den Schulweg dürfen ab der Unterstufe Kickboards und ab der Mittelstufe Fahrräder benutzt werden. Auf den Fahrzeugen muss ein Helm getragen werden und die Sichtbarkeit muss mittels funktionierenden Lichts und Reflektoren (Leuchtweste u.a.) sichergestellt sein, besonders zwischen Herbst und Frühling.

Stellen Sie bitte sicher, dass die Fahrzeuge fahrtüchtig sind. Besondere Aufmerksamkeit sei den Fahrrädern gewidmet. Zudem ist es nötig, dass sich Ihr Kind sicher im Strassenverkehr bewegt, da spätestens ab der Mittelstufe die Fahrräder regelmässig eingesetzt werden, um sich im Klassenverband durch die Stadt und auch auf Exkursionen fortzubewegen.

Elektrisch angetriebene Trendfahrzeuge sind im öffentlichen Raum nicht zugelassen und dürfen weder auf dem Schulweg noch auf dem Schulareal benutzt werden.

fahrraeder_und_fahrzeugaehnliche_geraete_faeg.txt · Zuletzt geändert: 15/11/2023, 17:32 von admin